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Vorlage Einsprache
Hast du eine Bauanzeige erhalten und möchtest eine Einsprache einreichen ?
Hier erhältst du eine Vorlage und wichtige Informationen.
Eine Einsprache kommt dann zum Einsatz, wenn ein Baugesuch öffentlich aufliegt oder du direkt eine Bauanzeige erhalten hast. Wenn du nach der Sichtung der Baugesuchunterlagen zum Entschluss kommst, dass gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten oder auch deine persönlichen Rechte (Beeinträchtigung deines Grundstückes etc.) verletzt werden. Ich empfehle jedoch immer sehr sorgsam mit dem Rechtsmittel umzugehen. Allfällige Einsprache haben Verzögerungen im Verfahren zur Folge.
Ich empfehle immer das direkte Gespräche mit dem Gesuchsteller. Dabei können Missverständnisse und gegenseitige Bedürfnisse geklärt werden.
Ist dies nicht möglich, gibt es Kantone die den "Kritischen Hinweis" kennen. Der Hinweis kann in Form eines einfachen Schreibens erstellet werden, welches Aktenwirksam wird. Die Behörde muss den Kritischen Hinweis beantworten.
Es ist ein Absender, ein Begehren (Antrag) als auch eine fundierte Begründung anzugeben. Das Schreiben ist zudem zu unterzeichnen.
Als Hilfestellung kannst du meine kostenlose Vorlage verwenden.
Die Eingabefrist ist zwingend einzuhalten. Die Einsprache darf weder zu früh noch zu spät bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Achte deshalb bei der Bauanzeige auf die genaue Frist. Bei der Eingabe gilt der Poststempel. Bei einer persönliche Abgabe an einem Schalter - lass dir die Abgabe quittieren.
Wenn du eine Bauanzeige erhalten hast, wird immer die Frist als auch die zuständige Behörde angegeben. Dies ist i.d.R. eine Bauverwaltung oder Baukommission (je nach Struktur der Organisation). Auch wenn eine Einsprache bei der falschen Amtsstelle abgegeben wurde, die Behörden sind um Weiterleitung verpflichtet.
Nein, die Frist kann nicht verlängert werden. Ich empfehle dir, bei einer längeren Ferienabwesenheit jemanden mit dem leeren deines Briefkastens zubeauftragen. So, verpasst du auch aus der Ferne keine Frist und kannst deinen Urlaub geniessen.
Du erhältst direkt danach ein Bestätigungsschreiben. Im Anschluss wird deine Einsprache der Bauherrschaft zugestellt. Diese kann (freiwillig) eine Stellungnahme abgeben. Im Anschluss wird meist eine Einigungsverhandlung durchgeführt (freiwillig). Ist dies nicht möglich, kann allenfalls noch ein erneuter Schriftenwechsel stattfinden. Die Behörde entscheidet dann aufgrund der vorgebrachten Argumente. Der Entscheid wird mittels Bau- und Einspracheentscheid per Einschreiben oder A+ zugestellt. Nach Erhalt läuft die Rekursfrist bei der nächsten Instanz. Spätestens ab hier, empfehle ich dir Unterstützung einzuholen.
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